AGB
1. Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für alle Vertragsverhältnisse mit uns. Sie gelten nicht nur für das Vertragsverhältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn wir auf keine anderen Geschäftsbedingungen verweisen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zusätzlicher Bedingungen des Kunden den Vertrag vorbehaltlos durchführen.
2. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Annahme eines Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die ausgewiesenen Leistungen bestellen zu wollen. Wir sind berechtigt, das mit der Bestellung des Kunden vorliegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den Beginn der Bearbeitung des Auftrages erklärt werden.
2. Soweit Gegenstand des Angebotes Leistungen Dritter sind (z.B. Software oder Dienstleistungen von Drittanbietern) und wir für die Durchführung des Vertrages ein konkretes, entsprechendes Deckungsgeschäft mit einem Dritten abgeschlossen haben, stehen diese Leistungen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sollten die Leistungen aus Gründen, die für uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, allgemein nicht verfügbar sein oder sollten wir unverschuldet nicht beliefert werden, haben wir das Recht, uns insoweit von dem Vertrag zu lösen. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist und auf seinen Wunsch den gesamten Vertrag aufheben, wenn dieser aufgrund der ausbleibenden Leistung für ihn nicht mehr von Interesse ist, und wir für die ausbleibende Leistung keinen gleichwertigen Ersatz anbieten können, der dem Kunden zumutbar ist.
3. Als Beschaffenheit der Leistung gelten nur die Angaben in unserem Angebot bzw. der von uns akzeptierten Bestellung des Kunden als vereinbart. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Leistung dar.
3. Art und Weise der Leistungserbringung
1. Wir erbringen unsere Leistungen nach dem bewährten Stand der Technik.
2. Für die Erbringung der uns obliegenden Leistungen stellen wir nach eigenem Ermessen die Leistung qualifizierter Mitarbeiter zur Verfügung. Das Direktionsrecht für unsere im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeiter verbleibt bei uns. Der Kunde ist nicht berechtigt, über fachliche Vorgaben zur Erreichung der Ziele dieses Vertrages hinaus Weisungen zu erteilen, insbesondere nicht zu der Art und Weise der Leistungserbringung außerhalb fachlicher Parameter.
3. Innerhalb des vereinbarten Rahmens können wir die Art und Weise der Leistungserbringung nach unserem Ermessen bestimmen und sind nicht an Weisungen des Kunden gebunden. Wir sind jedoch verpflichtet, die berechtigten Interessen des Kunden zu wahren, insbesondere in Bezug auf vereinbarte verbindliche Leistungstermine.
4. Abstimmungen und Besprechungen mit dem Kunden werden im Regelfall in digitaler Form (z.B. Videokonferenz) durchgeführt.
5. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schulden wir mit unserer Tätigkeit keinen konkreten Leistungserfolg, sondern die Erbringung von Dienstleistungen. Sofern im Vertrag oder durch den Kunden als Ziel unserer Tätigkeit ein konkreter Erfolg beschrieben sein sollte, schulden wir gleichwohl nur ein Bemühen, den Kunden dabei zu unterstützen, das Ziel zu erreichen und nicht die Erreichung des Ziels im Sinne eines Werkes. Dies gilt insbesondere auch für Leistungen, mit dem Ziel einer Verbesserung der Platzierung einer Webseite oder anderen Inhalten in Suchmaschinen bzw. Social Media oder der Optimierung von Werbeanzeigen; solche Platzierungen liegen im Ermessen des jeweiligen Betreibers eines Angebotes und kann sich jederzeit durch eine Neugewichtung oder Änderung von Rankingfaktoren ändern. Wir werden für unsere Tätigkeit entsprechend die uns bekannten Faktoren für die Gewichtung der Suchergebnisse oder Anzeige von Werbung berücksichtigen, können jedoch nicht ausschließen, dass es durch eine jederzeit mögliche Änderung der Rankingfaktoren zu einer Änderung der Platzierung kommt.
6. Soweit der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen mit der Beauftragung nicht abschließend oder hinreichend genau definiert ist, wird der Kunde die von uns zu erbringenden Leistungen im erforderlichen Umfang von Fall zu Fall mit uns abstimmen und konkretisieren.
4. Lieferung von Software sowie Webseiten
1. Sofern die Lieferung einer Software oder einer Webseite (zusammen „Software“) durch uns auf Grundlage eines Pflichtenheftes vereinbart wurde, richtet sich die Lieferung nach diesem. Im Übrigen wird je nach Auftrag eine nach unserem Ermessen hinreichende Anforderungsliste für die Software gegen Vergütung erstellt oder wir erstellen die Software in der in Absatz 2 beschriebenen Systematik. Mit Abnahme der Anforderungsliste durch den Kunden ist diese verbindliche Vorgabe für unsere weiteren Leistungen. Sie kann im Laufe der Zusammenarbeit der Parteien jederzeit durch gemeinschaftliche Vereinbarung angepasst werden. Sofern für das Erstellen der Anforderungsliste keine Vergütung vereinbart sein sollte, fallen die für die Erstellung der Software vereinbarten Stundensätze an.
2. Wenn die Software nicht auf Grundlage einer Pflichtenheftes erstellt werden soll, erfolgt die Entwicklung nach einer agilen Systematik in Abstimmung mit dem Kunden. Wir führen die Software im jeweiligen Entwicklungsstand dem Kunden vor, um mit ihm ggf. Anpassungsbedarf zu ermitteln bzw. Fertigstellung festzustellen. Der Kunde kann bis zur Fertigstellung der Software Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese technisch umsetzbar und uns zumutbar sind. Wir prüfen solche Änderungsverlangen innerhalb angemessener Frist und teilen dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen von Terminen in Form eines verbindlichen Angebotes mit.
3. Soweit nicht anders vereinbart, können wir über die zu verwendende Entwicklungsumgebung sowie über die Benutzung von Tools, Bibliotheken, Frameworks etc. frei entscheiden, solange deren Lieferung aus dem Auftrag geschuldet wird oder sie vom Kunden kostenfrei und zu üblichen Bedingungen erlangt werden können. Der Kunde ist zum Abnahmetermin darüber zu informieren, welche Bibliotheken etc. für die Erstellung der Software verwendet wurden, was für die ablauffähige Kompilierung erforderlich ist und wo die hierfür erforderlichen Programme, Frameworks etc. zum Download erhältlich sind.
5. Schulungen und Workshops
1. Sofern für die Durchführung von Schulungen und Workshops keine Termine vereinbart wurden, werden die Parteien unverzüglich entsprechende Termine vereinbaren. Sofern der Kunde hieran nicht mitwirkt, bestimmen wir die Termine nach unserem billigen Ermessen.
2. Sofern wir an der Erbringung unserer Leistung gehindert sind, weil der Kunde an der Terminvereinbarung nicht mitwirkt oder festgesetzte Termine ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes absagt, sind wir berechtigt, die uns für die Leistung zustehenden Entgelte in voller Höhe abzurechnen. Die Leistung wird sodann zu den danach mit dem Kunden vereinbarten Terminen gegen Vergütung unserer etwaigen Mehrkosten erbracht.
3. Schulungs- sowie Workshoptermine können durch den Kunden einmalig nach Absprache mit uns kostenfrei um einen angemessenen Zeitraum verschoben werden. Erfolgen auf Wunsch des Kunden weitere Verschiebungen, steht uns je Verschiebung eine Umbuchungsgebühr von 20% der für die verschobene Leistung vereinbarten Entgelte sowie Ersatz ggf. nicht stornierbarer Aufwendungen für gebuchte Reisen zu. Verschiebungswünsche haben uns mit einer Frist von mindestens drei Arbeitstagen an unserem Sitz zuzugehen; dies gilt nicht, wenn wir der Verschiebung zustimmen oder die freigewordene Zeit für andere Leistungen verwendet werden kann. Werden vereinbarte Termine endgültig nicht durchgeführt, ist das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen zu entrichten.
6. Rechtliche Prüfung unserer Leistung
1. Dem Kunden obliegt die rechtliche Prüfung, ob die von uns für Werbezwecke erbrachten Leistungen (insb. Werbemittel), den geltenden gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Verpflichtung der Wahrung der urheberrechtlichen Regelungen, liegt jedoch bei uns.
2. Soweit wir auf Wunsch des Kunden Tools oder Angebote Dritter in Werbemaßnahmen einbinden (z.B. Analyse-, Tracking- oder Retargeting-Tools), obliegt die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Einsatzes und die entsprechende Gestaltung des Einsatzes (z.B. Einholen von Einwilligungen) dem Kunden.
3. Sofern wir Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit haben, werden wir den Kunden auf diese hinweisen. Hieraus folgt für uns keine Pflicht zu einer eigenen rechtlichen Prüfung.
7. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Tätigkeit im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Insbesondere schafft er unentgeltlich alle ihm obliegenden technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Er stellt uns auf unseren Wunsch in angemessener Frist alle Daten und Informationen aus seiner Sphäre zur Verfügung, die wir für die Erbringung unserer Leistungen von ihm benötigen.
2. Während der Dauer des Vertrages wird der Kunde einen informierten, kompetenten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner benennen.
3. Der Kunde wird uns über Störungen oder Mängel unserer Leistung unverzüglich informieren und in diesem Rahmen die Störung bzw. den Mangel so präzise wie möglich unter Angabe der ihm bekannten und zweckdienlichen Informationen beschreiben. Soweit der Kunde vernünftigerweise nicht in der Lage ist, uns diese Informationen zu überlassen, ist dies für unsere Leistungsverpflichtung unbeachtlich.
4. Der Kunde gewährleistet, dass er an allen uns übergebenen Daten, Informationen, Dokumenten, Grafiken etc. die notwendigen Rechte hat und deren vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter oder Gesetze entgegenstehen. Er stellt uns von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen uns wegen eines Verstoßes gegen Satz 1 geltend machen; die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die angemessenen Kosten unserer anwaltlichen Beratung im Zusammenhang mit den behaupteten Ansprüchen.
5. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von uns wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
8. Rechte
Der Kunde erwirbt an von uns zu erbringenden Leistungen mit Entrichtung der jeweils geschuldeten Vergütung die Rechte, die für die Erreichung des vertraglichen Zwecks und die vertragsgemäße Nutzung unserer Leistung erforderlich sind.
9. Termine
1. Sofern nicht explizit als verbindlich gekennzeichnet, sind angegebene Liefer- oder Leistungstermine unverbindlich.
2. Verbindliche Fälligkeitstermine und Fristen verlängern sich um den Zeitraum, für den der Kunde trotz Mahnung eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verzögert oder sonst die Behinderung zu vertreten hat und dies unsere Leistungserfüllung behindert. Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn wir bei unserem Mitwirkungsverlangen bereits eine angemessene Frist gesetzt haben oder ein Termin für die Erbringung der Mitwirkungshandlung vereinbart wurde.
10. Entgelt
1. Für unsere Leistungen fallen die mit dem Kunden vereinbarten Entgelte an. Sofern für eine mit dem Kunden vereinbarte Leistung kein Entgelt vereinbart wurde, gilt unsere aktuelle Preisliste, hilfsweise gilt eine übliche Vergütung als vereinbart. Vereinbarte Pauschalen werden jeweils vorträglich in Rechnung gestellt.
2. Unsere Entgeltansprüche bleiben unberührt, wenn der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen oder aufgrund seiner freien Entscheidung unsere Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen sollte, obwohl unsere keine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist und wir die weitere Leistungserbringung nicht rechtswidrig verweigern. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die auf Grundlage des Anzeigevolumens (AdSpend) des Kunden abgerechnet werden, speziell wenn der Kunde für die Werbung von uns erbrachte Leistungen nutzt.
3. Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro. Sofern wir unsere Leistungen aufgrund der Vereinbarung mit dem Kunden im Ausland erbringen, trägt der Kunde alle im Ausland anfallenden Steuern, Zölle oder andere Abgaben. Der Kunde verpflichtet sich, uns insoweit alle erforderlichen Steuerbescheinigungen, Steuerbescheide und alle weiteren Dokumente bereitzustellen, die von uns benötigt werden, um ihre steuerlichen Verpflichtungen im Ausland und in Deutschland zu erfüllen.
4. Sofern eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wurde, werden unsere Leistungen auf Basis effektiv geleisteter Stunden in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet, wobei die an einem Tag erbrachten Leistungen für die Erstellung der Abrechnung zusammengefasst werden.
5. Unsere Entgelte werden wie im Angebot ausgewiesen in Rechnung gestellt. Sofern Leistungen über mehr als einen Monat erbracht werden, erfolgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen jeweils monatlich nachträglich. Für Leistungen, für die keine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wurde, können wir angemessene Vorschüsse verlangen.
6.. Tätigkeiten während der Nachtzeit von 18:00 bis 09:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen (an unserem Sitz) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Für eine Tätigkeit zur Nachtzeit erhöhen sich die vereinbarten Stundensätze um 50% Prozent. Für Tätigkeiten an Wochenenden und an Feiertagen erhöhen sich vereinbarte Stundensätze um 100% Prozent und bei einer Tätigkeit während der Nachtzeit an diesen Tagen um 150% Prozent. Uhrzeiten werden nach der an unserem Sitz geltenden Zeitzone ermittelt.
7.. Reisezeiten werden mit einem um 50 % reduzierten Stundensatz abgerechnet, wenn wir die Reisezeit nicht für anderweitige, abrechenbare Leistungen nutzen. Reisekosten, Kosten für Unterbringung sowie andere Spesen werden zusätzlich gegen Nachweis in Rechnung gestellt. Fahrten mit PKW werden entsprechend unserer Preisliste, verfügbar unter https://go.ubilabs.co/pricelist, abgerechnet. Für Reisen innerhalb von 50 km ab unserem Sitz fallen keine Reisekosten an.
8.. Bei Kündigung eines Werkvertrages durch den Kunden steht uns die Vergütung für schon erbrachte Leistungen in voller Höhe zu. Für die noch nicht erbrachten Leistungen steht uns 30% der noch ausstehenden Vergütung zu. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der uns nach § 648 BGB zustehende Anteil niedriger ist als der vorstehend genannte Prozentsatz. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der uns nach § 648 BGB zustehende Anteil höher ist als der vorstehend genannte Prozentsatz.
9. Wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befinden sollte, sind wir je Rechnung einmalig berechtigt, eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung von etwaigen weiteren Verzugsschäden bleibt unbenommen.
10. Wir sind berechtigt, Rechnungen in digitaler Form an den Kunden zu versenden.
11. Anpassung von Entgelten bei Dauerschuldverhältnissen
1. Wir sind bei Dauerschuldverhältnissen nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit einmal je Vertragsjahr berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Entgelte nach unserem billigen Ermessen gemäß § 315 BGB an die Entwicklung der uns aus der Erbringung der dem Kunden geschuldeten Leistungen entstehenden Kosten anzupassen. Als Kosten sind insbesondere maßgeblich unsere Kosten für technische Leistungen (insb. Rechenzentren, Cloud-Dienste, Hardware, technischer Service) und Kosten für den Betrieb unserer Leistungen (insb. Kosten unserer Lieferanten, die mittelbar für den Kunden tätig werden), Kosten der Kundenbetreuung (z. B. für Support, Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten sowie staatliche Gebühren, Steuern, Abgaben und sonstige staatliche Beiträge.
2. Die Entgeltanpassung kann sowohl zu einer Erhöhung als auch zur Reduktion der vereinbarten Entgelte führen. Eine Erhöhung ist dabei auf den Umfang der jeweiligen Steigerung unserer Kosten beschränkt und Kostenersparnisse sind bei erhöhten Entgelten an den Kunden weiterzugeben. Bei jeder Anpassung sind sowohl Kostensteigerung als auch Kostensenkungen der Kostenkomponenten zu berücksichtigen.
3. Wir werden den Kunden die Änderung spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5 % p.a. hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht. Der Kunde ist auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen.
12. Laufzeit und Kündigung
1. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende abgeschlossen.
2. Sowohl bei individueller Vereinbarung einer Vertragslaufzeit mit dem Kunden als auch im Fall des Absatz 1, ist eine Kündigung stets nur zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Mängel
1. Für etwaige Mängel der Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird.
2. Mängel sind, soweit es dem Kunden möglich ist, durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome und die Mängel veranschaulichende Unterlagen zu rügen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.
3. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Soweit es dem Kunden zumutbar ist, kann die Behebung eines Mangels auch durch Bereitstellung eines sog. Workarounds (Umgehung eines Mangels) erfolgen.
4. Wenn wir auf eine Mängelrüge des Kunden Leistungen für Mängelsuche oder -beseitigung erbringen, so können wir hierfür eine Vergütung nach unseren üblichen und angemessenen Sätzen verlangen, sofern kein Mangel vorliegt, für den wir einstandspflichtig sind, und dies im Zeitpunkt der Mangelrüge dem Kunden erkennbar war.
5. Sollte sich der Kunde im Zeitpunkt der Mängelrüge im Zahlungsverzug befinden, können wir die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die fällige Vergütung abzüglich eines Betrages, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an uns entrichtet hat.
6. Änderungen an der betroffenen Leistung durch den Kunden oder Dritte führen zum Ausschluss der Mängelrechte, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Änderungen den Mangel nicht verursacht und keine unzumutbaren Auswirkungen auf die Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Mängelrechte bleiben jedoch erhalten, wenn der Kunde zur Vornahme von Änderungen im Rahmen der Selbstbeseitigung berechtigt war und diese fachgerecht ausgeführt und nachvollziehbar dokumentiert wurden.
7. Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden wegen Mängeln, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung. Für Schadensersatzansprüche, die auf einer verweigerten Nacherfüllung beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen nur dann, wenn die Nacherfüllung innerhalb der auf ein Jahr verkürzten Frist für Mängelansprüche verlangt wurde.
14. Haftung
1. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
3. Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Unsere Haftung für den Verlust von Daten und daraus resultierenden Schäden ist ausgeschlossen, sofern und soweit diese Folge einer unterbliebenen, ordnungsgemäßen Sicherung der Daten sind. Dies gilt nicht, sofern und soweit die Datensicherung von uns geschuldet war oder wir den Verlust vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verursacht oder eine Garantie verletzt haben.
5. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
15. Höhere Gewalt
1. Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, soweit und solange sie an der Erbringung der Leistung aufgrund eines Aktes höherer Gewalt gehindert ist (die „verhinderte Leistung“). Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet. Wenn sich eine Partei auf das Vorliegen eines Aktes höherer Gewalt beruft, wird auch die andere Partei temporär von den von ihr insoweit geschuldeten Leistungen frei, sofern und soweit diese die Gegenleistung der verhinderten Leistung sind oder diese nur aufbauend auf oder zusammen mit der verhinderten Leistung erbracht werden können.
2. Höhere Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie ein sonst ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwettern, Umweltkatastrophen, Cyber-Angriffe oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung, die eine Leistungsstörung zur Folge haben, beruht. Als höhere Gewalt gelten auch Leistungshindernisse aufgrund Rohstoffmangels und/oder staatlicher Maßnahmen aufgrund von Rohstoffmängeln und daraus folgenden allgemeinen Störungen der Leistungserbringung (auch in Lieferketten).
3. Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat
- die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache, die Gründe hierfür und die Auswirkungen zu informieren;
- mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;
- angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrages möglichst zu minimieren.
16. Schutz von Arbeitnehmern
1. Wir werden für die Durchführung des Vertrages Mitarbeitende (Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes) einsetzen, die aufgrund ihrer Qualifikation, Erfahrungen und Qualifizierung (auch durch entsprechende Schulungen durch uns) für unsere gewerbliche Tätigkeit essentiell sind. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit diesen Mitarbeitenden sind für unseren Geschäftsbetrieb ein wesentlicher Wert, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass für die Erfüllung dieses und ggf. weiterer Verträge mit dem Kunden entsprechende Mitarbeitende erforderlich und ggf. schwer zu ersetzen sind.
2. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Kunde während der Dauer dieses Vertrages und die sich anschließenden zwei Jahre keine Mitarbeitenden unseres Unternehmens, von denen er im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages Kenntnis erlangt, insbesondere weil sie zur Erfüllung des Vertrages mit seiner Kenntnis eingesetzt wurden, für eigene oder fremde Zwecke abzuwerben oder abwerben zu lassen. Dies gilt nicht für Mitarbeitende, deren Anstellungsvertrag mit uns zum Zeitpunkt der Abwerbung bereits gekündigt war sowie für solche Mitarbeitende, die nur untergeordnete Aufgaben ohne besonderen Qualifikationsbedarf erbracht haben. Als Abwerben gilt insbesondere der Versuch, einen Mitarbeitenden zu einer Beendigung der Tätigkeit mit uns zu veranlassen oder dies zu versuchen, oder einem Mitarbeitenden eine Beschäftigung anzubieten, zu vermitteln oder diesen zu beschäftigen. Nicht als Abwerben gilt insbesondere die unaufgeforderte, auf eigene Initiative erfolgende Bewerbung eines Mitarbeitenden auf eine allgemeine Stellenausschreibung des Kunden oder eines Dritten.
3. Für jeden Verstoß gegen diese Verpflichtung hat der Kunde an uns eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Festsetzung in unserem billigen Ermessen steht, die im Streitfall der gerichtlichen Prüfung unterliegt und auf unsere Schadensersatzansprüche anzurechnen ist.
17. Datenschutz
Sofern der Kunde uns mit einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt, die Art. 28 DSGVO unterfällt, sind wir zum Abschluss eines üblichen Vertrages über eine Auftragsverarbeitung bereit. Im Übrigen verpflichten wir uns hinsichtlich personenbezogener Daten, welche uns der Kunde zur Verarbeitung überlässt, die insoweit bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
18. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung
1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigt.
2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.
19. Öffentlichkeitsarbeit
Wir sind berechtigt, auf unsere Tätigkeit für den Kunden und die für diesen erbrachten Leistungsergebnisse in einer üblichen und angemessenen Art und Weise hinzuweisen und diese Angaben für Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen. Eine ggf. abgeschlossene Geheimhaltungsvereinbarung bleibt hiervon unberührt.
20. Schlussbestimmungen
1. Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.
2. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.
3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Zur Wahrung dieses Schriftformerfordernisses genügt auch die Unterzeichnung mittels einer in DocuSign, einer vergleichbaren Software oder einem vergleichbaren Verfahren erzeugten, einfachen elektronischen Signatur i.S.v. Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO (EU Nr. 910/2014) sowie PDF-Scans von handschriftlich unterschriebenen Dokumenten. Eine Erklärung allein per E-Mail ist nicht ausreichend. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformabrede.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, bleibt die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
5. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht, wie das UN-Kaufrecht, findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
6. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist an unserem Sitz.
7. Nur die deutsche Version dieser Vereinbarung ist verbindlich. Die Übersetzung in die englische Sprache wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und darf nicht zur Auslegung der deutschen Fassung herangezogen werden.